Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-22 U 25/12

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.12.2011 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 15.12.2011 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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