Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I - 20 U 151/11

Tenor

Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 07.06.2011 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin abgeändert.

 

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.517,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2010 sowie außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 430,66 EUR zu zahlen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 55 % und die Beklagte 45 %.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 25.674,74 EUR festgesetzt.


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