Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-16 U 6/11 (Baul.)

Tenor

Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 13. Juli 2011 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.000 € festgesetzt.


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