Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-1 Vollz (Ws) 323/12

Tenor

1. Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

2. Der Beschluss des Landgerichts Essen vom 09.05.2012 wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an das Landgericht Essen zurückverwiesen.

3. Dem Betroffenen wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren Prozesskosten­hilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt V aus F bewilligt.


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