Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-22 U 87/12

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.04.2012 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von bis zu 300,00 €.


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