Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 RBs 189/12

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

 

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die

Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.


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