Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 94/11

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.10.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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