Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-18 U 148/05

Tenor

Das am 31. Mai 2012 verkündete Urteil des Senats wird wegen einer offenbaren Unrichtigkeit sowohl im Rubrum als auch im Tenor dahingehend berichtigt, dass das Aktenzeichen des erstinstanzlichen Urteils 25 O 204/00 Landgericht Münster lautet und nicht 22 O 204/00, wie im Rubrum angegeben, oder 22 O 205/00, wie im Tenor angegeben.


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