Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 189/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.08.2011 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster (115 O 53/11) wird zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 6.235,26 EUR festgesetzt.

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.


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