Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-15 W 404/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

 

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.

 

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 116.666,00 Euro festgesetzt.

 

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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