Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - III-3 Ws 306/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

 

Die Sache wird zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.


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