Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-5 U 77/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.03.2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

 

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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