Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 UF 245/12

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gladbeck vom 4.10.2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Vergleich vom 16.5.2008 – Az. 7 UF 267/07 OLG Hamm - wird dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller für die Zeit ab April 2012 nur noch verpflichtet ist, an die Antragsgegnerin monatlichen Nachscheidungsunterhalt in Höhe von 484 € zu zahlen, die künftig fällig werdenden Zahlungen monatlich im Voraus bis zum Dritten eines jeden Monats.

Die Beschwerde im Übrigen und die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz und des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.200 € festgesetzt.


1234567891011121314151617181920212223242526272930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778798081828384858687888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.