Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ausl 47/13

Tenor

Die Auslieferung des Verfolgten in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Westminster Magistratsgerichts in London vom 19. Dezember 2012 (Az.: k.A.) vorgeworfenen Taten ist unzulässig. 


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