Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 148+161/13

Tenor

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 9. Februar 2012 (9 Gs 793-795/12) wird aufgehoben, soweit darin die Untersuchungshaft gegen die Angeklagten T und X angeordnet wird.

Die Angeklagten T und X sind in der vorliegenden Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Kosten der Beschwerdeverfahren sowie die den Angeklagten T und X in den Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.


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