Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 18 W 10/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 21.5.2013 wird der Ordnungsgeldbeschluss des Landgerichts Hagen vom 24. April 2013 aufgehoben.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 400,00 € 


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