Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 RBs 78/13

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.


12345678910111213141516171819202122232425

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.