Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 21 U 16/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.11.2012 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (7 O 428/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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