Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 22 U 21/13

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.12.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum (I-13 O 186/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.


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