Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 Ws 245 u. 266/13

Tenor

1.

Die (weitere) Haftbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

2.

Die (weitere) Beschwerde gegen die richterliche Anordnung von Beschränkungen während der Untersuchungshaft wird als unzulässig verworfen.

3.

Die Kosten beider Rechtsmittel trägt der Beschuldigte.


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