Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 30/13

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10. Januar 2013 verkündete 2. Teil- und Schlussurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

              Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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