Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 259/13

Tenor

Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 28.06.2013, in der Fassung des Beschlusses des Landgerichts Bielefeld vom 18.07.2013, wird auf-gehoben, soweit dort die Beschlagnahme der Ausgabe Nr. 01/2010 der Zeitschrift „X“ einschließlich der zu deren Herstellung gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen angeordnet wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.


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