Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 VAs 105 und 106/13

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.

Der Geschäftswert wird auf 3.000 € festgesetzt.


12345678

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.