Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 27 W 72/13

Tenor

Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bielefeld - Registergericht - vom 21.05.2013 aufgehoben.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.


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