Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 8 UF 251/12

Tenor

Auf die Rechtsmittel beider Beteiligten wird der am 30. Oktober 2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Coesfeld einschließlich des zugrunde- liegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, und zwar auch über die außergerichtlichen Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.


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