Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 53/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.02.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (Az.: 10 O 119/11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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