Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ws 469/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Verurteilten vom 12.08.2013 gegen den Beschluss der

36. großen Strafkammer des Landgerichts Dortmund vom 08.07.2013  hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 17.10.2013

nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft sowie des Verurteilten bzw. seines Verteidigers beschlossen:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.


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