Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 439/12

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 150.000,- €                   festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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