Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 121/13

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Borken vom 8. Mai 2013 wird auf ihre Kosten nach einem Wert von 2.000,00 € zurückgewiesen.


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