Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 145/12

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 5. Juni 2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg mit der Maßgabe abgeändert, dass statt des titulierten Schmerzensgeldes von 10.000,00 € ein  Schmerzensgeld von 15.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2010 zuerkannt wird.

Im übrigen verbleibt es bei dem titulierten Urteil. Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz werden den Beklagten auferlegt. Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 2/3 und den Beklagten zu 1/3  auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.