Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 9 W 66/13

Tenor

Auf die Streitwertbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum vom 28.08.2013, Az.: 13 O 68/13, abgeändert und der Streitwert auf 4.000,00 € festgesetzt.  

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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