Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 89/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Gegenstandswerte wird auf 4.235,08 € festgesetzt.


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859606162636465

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.