Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 48/13

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 02.03.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts ‑Landwirtschaftsgericht‑ Werl vom 01.02.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten fallen dem Beteiligten zu 3) zur Last.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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