Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 14 UF 166/13

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Detmold vom 2.8.2013 abgeändert.

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.155,55 € festgesetzt.


12345678910111213141516

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.