Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ausl 137/13

Tenor

Die Vollstreckung des noch nicht verbüßten oder durch Anrechnung von Haftzeiten erledigten Strafrestes der gegen den rumänischen Staatsangehörigen D, geboren am ##.B #### in C/Rumänien,

durch Urteil des Landgerichts Münster vom 21. September 2012 (Az.: 21 KLs 42 Js 238/98 (21/12)) – rechtskräftig seit dem 21. September 2012 – wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren in Rumänien wird für zulässig erklärt.


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