Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 54/13

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 6. Februar 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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