Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 UF 86/13

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.280 € festgesetzt.


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