Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 133/13

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 21.05.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht-  Gelsenkirchen vom 18.04.2013 (AZ: 23 F 1/07) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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