Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ws 600/13

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird mit der Maßgabe verworfen, dass die in Spanien aus Anlass der in dem Verfahren 46 Js 284/85 (StA Bielefeld) abgeurteilten Taten erlittene Freiheitsentziehung in der Weise auf die Mindestverbüßungsdauer in diesem Verfahren angerechnet wird, dass ein Tag ausländischer Haft zwei Tagen Freiheitsstrafe entspricht.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Verurteilte.


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