Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 10 U 80/12

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.07.2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt als Teilurteil neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, ein Wertgutachten eines unparteiischen Sachverständigen einzuholen über

den Verkehrswert des zum Nachlass nach dem am 21.02.1999 verstorbenen Erblassers X gehörenden Grundbesitzes, eingetragen im Grundbuch von C, Bl. #### (Amtsgericht Werl), nebst aufstehenden Gebäuden,

und zwar zum Zeitpunkt des Erbfalls am 21.02.1999.

Der Klageantrag zu Ziff. 1 b) der Klageschrift vom 24.10.2007 wird zurückgewiesen, soweit nicht die Klage im Senatstermin am 30.01.2014 zurückgenommen worden ist.

Die Kostenentscheidung hinsichtlich des ersten Rechtszuges bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Der Ausspruch im Urteilstenor des oben genannten Urteils zu I 2) ist infolge der teilweisen Klagerücknahme wirkungslos.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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