Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 101/13

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1) und 2) wird das am 17.4.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.639,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinsatz seit dem 26.7.2011 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Kosten der Rechtsanwälte C in Höhe von 316,18 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagten ¼, der Kläger ¾. Die Kosten der Berufung werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufung wird endgültig auf 5.267,48 € festgesetzt.


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