Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 13 WF 22/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – xx vom 02.12.2013 abgeändert.

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt F aus E zu den Bedingungen eines im Bezirk des Amtsgerichts xx ansässigen Rechtsanwalts Verfahrenskostenhilfe bewilligt.


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