Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 WF 11/14

Tenor

1.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Lünen – Familiengericht – (11 FH 9/13) vom 11.12.2013 abgeändert.

Der Antrag der Antragstellerin vom 10.07.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.264,50 € festgesetzt.

2.

Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus T2 bewilligt.


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