Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 145/13

Tenor

Die Berufung gegen das am 05.06.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages  leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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