Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 UF 269/13

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers vom 7.8.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hamm vom 16.7.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.


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