Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 140/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Landgericht Bochum – Rechtspflegerin – zurückverwiesen.

Der Beschwerdewert wird auf 2.193,77 € festgesetzt.


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