Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 25 W 135/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Dortmund vom 23.01.2014 dahin abgeändert, dass von der Beklagten 22.059,43 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 16.987,65 € seit dem 28.03.2012 und aus weiteren 5.071,78 € seit dem 05.07.2013 an die Kläger zu erstatten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Der Beschwerdewert beträgt 1.703,00 €.


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