Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 21 U 86/14

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.04.2014 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen (17 O 273/13) wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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