Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 RVs 79/14

Tenor

1.

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

2.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren, an das Schifffahrtsobergericht bei dem Oberlandesgericht Hamm verwiesen.

3.

Die gerichtlichen Auslagen und Kosten des Revisionsverfahrens und des Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Bielefeld bleiben außer Ansatz.


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