Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 RVs 128/14

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass das Wort gewerbsmäßig entfällt.

Darüber hinaus wird das Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Warendorf zurückverwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.